Zum Verdeutlichen einer symbolischen Grenze beziehe ich mich auf eine sichtbare Trennung zwischen dem Privaten und Öffentlichen. Grenzeinrichtungen wie der abgebildete Drahtzaun haben die Aufgabe ein Grundstück - hier vor allem den Garten - gegenüber Nachbargrundstücken, Wegen oder Straßen abzugrenzen. Schon der Gartenbegriff selbst, der aus dem Indogermanischen abgeleitet ist und „das umzäunte Gebiet“ bedeutet, verweist auf die Abgrenzung. Ob diese Grenzziehung hier durch eine Mauer, einen Zaun oder Anpflanzungen erfolgt, spielt im Allgemeinen keine Rolle für die symbolische Grenzziehung.